Wenn Menschen aus der Klinik entlassen werden

Nach der stationären Behandlung in einer Klinik gibt es meist viel zu organisieren.

Bei einem pflegerischen Unterstützungsbedarf sollten nach einer Entlassung deshalb Sie oder Ihre Angehörigen die anschließende Nachsorge gleich in die richtigen Bahnen lenken.

Welche Menschen oder Stellen Ihnen nun helfen können

Sozialdienst:

Jede Klinik muss sich um die Nachsorge der stationären oder teilstationären Patienten kümmern. Zuständig sind in der Regel Mitarbeitende des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung. Sie unterstützen zum Beispiel bei der Beantragung einer Rehamaßnahme oder eines Pflegegrades. Bei einem Bedarf an häuslicher Pflege stellen sie zudem den Kontakt zur Diakoniestation Stuttgart her. Kontaktieren Sie den Sozialdienst oder die Pflegeüberleitung in der Klinik frühzeitig, um die nötigen Absprachen treffen zu können.

Klinikarzt:

Sprechen Sie frühzeitig mit dem behandelnden Arzt über den möglichen Termin der Entlassung und die weitere Behandlung. Meist erhält ein Patient die notwendigen Medikamente für drei Tage mit nach Hause. Das ist für den Fall gedacht, falls der weiterbehandelnde Arzt an einem Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag nicht erreichbar ist. Einen Entlassbrief für den weiterbehandelnden Arzt erhält der Patient ebenfalls bei seiner Entlassung.

Hausarzt:

Informieren Sie den Hausarzt über die erfolgte Entlassung, damit er die nötigen Medikamente und Hilfsmittel verordnen kann. Besprechen Sie mit ihm zudem den aktuellen Pflegebedarf. Seine fachliche Einschätzung kann ebenso für den Medizinischen Dienst (MD) relevant sein.

Apotheker:

Sprechen Sie mit Ihrem Apotheker möglichst zeitnah über den aktuellen Medikamentenplan, denn einige Medikamente haben momentan immer wieder längere Lieferzeiten.

Familie:

Sprechen Sie sich innerhalb Ihrer Familie ab. Sagen Sie ehrlich, welche Wünsche Sie haben und was Sie vom anderen erwarten.

Pflegekasse:

Zunächst muss bei einem voraussichtlich länger bestehenden Pflegebedarf ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden. Nehmen Sie hierzu telefonisch oder schriftlich Kontakt zu Ihrer Pflegekasse auf.

Was dem Kranken und Ihnen den Alltag erleichtern kann

Umbaumaßnahmen:

Informieren Sie sich bei neutralen Wohnberatungsstellen über die Möglichkeiten einer Wohnraumanpassung.

Pflegebett:

Ein Pflegebett oder auch Krankenbett ist aufgrund technischer Besonderheiten besser für die Pflege geeignet und kann diese erleichtern. Worauf es im Detail ankommt, wissen die Mitarbeitenden der Sanitätshäuser. Dort erhalten Sie eine Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Inkontinenzmittel:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, allerdings benötigen Sie dazu ein ärztliches Rezept. Darauf müssen unbedingt die Diagnose, Schweregrad und Menge vermerkt sein. Ihre Krankenkasse schließt in der Regel einen Vertrag mit Lieferanten ab, die solche Hilfsmittel zu Ihnen nach Hause liefern.

Rollator:

Wenn ein Rezept vom Arzt vorliegt, können Sie es bei einem Sanitätshaus oder auch bei einer Home-Care-Apotheke einlösen. Wichtig wäre, dass Sie sich individuell beraten lassen, denn je nach Art der körperlichen Einschränkung gibt es viele verschiedene Modelle, die passend für den Einsatzbereich ausgewählt werden müssen.

Pflegehilfsmittel:

Zum Beispiel Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Hautpflegemittel oder Einmalhandschuhe – bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf solche Pflegehilfsmittel für den täglichen Verbrauch. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 40 Euro pro Monat.

Hausnotruf:

Ein Funksender, der im Notfall Signale an die Notrufzentrale übermittelt, von wo aus Helfer vorbeigeschickt werden. Bei einem genehmigten Pflegegrad trägt die Kasse in der Regel die Kosten (Basistarif, Anschluss) oder einen Teil davon. Die Diakoniestation Stuttgart bietet Hausnotrufgeräte in Kooperation mit HUPS 24 an. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf nach dieser Leistung in Ihrem zuständigen Pflegebereich oder auch bei unseren Mitarbeitenden.

Marc Ellinghaus