Risiko Altersarmut

Eine chronische Erkrankung oder noch zusätzlich eine Pflegebedürftigkeit sorgen im Alter häufig für finanzielle Sorgen.

Es gibt Hilfsangebote – aber nur, wenn man sich darum kümmert!

Oftmals müssen pflegebedürftige Menschen Eigenanteile bei Medikamenten oder ebenso für die eigene pflegerische Versorgung zahlen. Zudem ist auch in Stuttgart in den letzten Jahren die Zahl der Menschen gestiegen, die von Altersarmut betroffen sind.

Zu diesem Thema nachfolgend ein paar Fakten: Rund 2,3 Millionen Baden Württemberger sind 65 Jahre alt oder älter. Bis zum Jahr 2030 soll ihre Zahl bei 2,7 Millionen liegen und ergo mit 24,1 Prozent einen Anteil der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs ausmachen.

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg waren es im Jahr 2020 in Baden-Württemberg allein 103.095 Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen – und somit fast 1.200 mehr als im Vorjahr.

Zwar liegen keine aktuelleren Zahlen vor, jedoch ist zu erwarten, dass die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger aufgrund der Inflation und Energiekrise weiter gestiegen ist und steigen wird.

Viele Menschen denken, den Hausnotruf brauche man nur, wenn man allein lebt. Das ist falsch. Gerade ältere oder kranke Menschen können aufgrund der eigenen Situation der Ehepartnerin oder dem Ehepartner im Notfall nicht adäquat helfen oder bringen sich dadurch selbst in Gefahr. So beispielsweise beim Aufhelfen nach einem Sturz, bei dem man sich selbst gefährden kann. Auch ist man nicht immer gemeinsam in der Wohnung, man geht einkaufen, spazieren oder macht einen Besuch. Diese Zeiten sind mit einem Hausnotrufgerät in der Wohnung abgesichert.

Viele Senioren können ihren Lebensstandard also nicht halten und müssen sich deshalb überlegen, wie sie weiterhin über die Runden kommen sollen.

Dabei ist es möglich, besonders im Alter bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit staatliche finanzielle Hilfe zu erhalten.

Wenn Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie das ohne Zögern angehen. Denn für die erste Auszahlung zählt immer der Zeitpunkt, zu dem man den Antrag gestellt hat.

Die Leistungen der Pflegeversicherung dürfen Sie allerdings nicht als eine Art Vollkaskoversicherung verstehen, die alle entstehenden Kosten übernehmen würde. Denn bei einem größeren Hilfebedarf müssen Sie meist einen Eigenanteil leisten. Wenn Ihr Einkommen bzw. Ihre Rente dafür aber nicht ausreicht, können Sie beim Sozialamt die „Unterstützung zur Pflege“ beantragen. Natürlich können wir bei Bedarf immer den ersten Schritt mit Ihnen gehen und den Kontakt zur passenden Beratungsstelle für Sie herstellen. Sprechen Sie unsere Pflegedienstleitungen gern auch zu diesem Thema an.

Marc Ellinghaus